Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025

(Urheberrecht: der Fachverband Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V.; die Videos sind nur über diese Links erreichbar)

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt kann beim zuständigen Standesamt des Wohnortes nur persönlich abgegeben werden. Hierzu sollte ein Termin mi den Mitarbeiterinnen des Standesamtes vereinbart werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Taufort (freiwillig, dient der Verwaltungserleichterung bei den Religionsgemeinschaften)

Gebühren:

Für den Kirchenaustritt wird beim Standesamt eine Gebühr in Höhe von 24,50 Euro verlangt. Bar- oder EC-Kartenzahlung möglich.