Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde Gomaringen veröffentlicht öffentliche Bekanntmachungen entsprechend der Bekanntmachungssatzung durch Bereitstellung hier im Internet, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Vollständige Satzungen sind unter der Rubrik „Ortsrecht“ einsehbar. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Bereitstellungstag. Nachrichtlich können die Bekanntmachungen zusätzlich ohne rechtliche Folge daraus im Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen mit Ortsteil Stockach aufgenommen werden.

Die hier veröffentlichten Bekanntmachungen können zu den Sprechzeiten des Rathauses beim Fachbereich I, Lindenstraße 63, 72810 Gomaringen, kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe einer Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.

Sollte eine öffentliche Bekanntmachung (als Internetbekanntmachung) aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht möglich sein, wie z.B. zu Bauleitplänen, erfolgt die Bekanntmachung durch Einrücken in das Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen mit Ortsteil Stockach und ist ergänzend hier einsehbar. Als Tag der Bekanntmachung gilt hierfür der Erscheinungstag des Amtsblatts der Gemeinde Gomaringen mit Ortsteil Stockach.

Auch ortsübliche Bekanntgaben erfolgen entsprechende dem Beschluss des Gemeinderats hier im Internet. Nachrichtlich können auch solche Bekanntgaben im Amtsblatt aufgenommen werden.