Angeliefert werden darf nur:
häckselbarer Baum- und Strauchschnitt bzw. holzige Abfälle! Nach den Vorgaben des Abfallwirtschaftsbetriebes Tübingen darf nur bündelbarer und holziger Baum-, Strauch- und Heckenschnitt mit einem Astdurchmesser von max. 10 cm und einer max. Länge von 2,00 m angeliefert und gelagert werden.
Nicht angeliefert werden darf:
kompostierbare Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Gras, Laub, Moos, Stroh oder Tierstreu sowie Pflanzen oder Erde aus Blumenkästen, Abfälle in Plastiksäcken.
Nicht angeliefert werden darf außerdem kurzer, nicht holziger Heckenschnitt (z.B. Buchsbaum, Buchenhecken, Liguster, Thuja), Laub, Rasen- oder Grasschnitt, Stauden oder Moos. Diese Abfälle können im Privatgarten gemulcht, kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Es ist auch möglich, diese Abfälle in dem auf dem Häckselplatz bereitgestellten Container gegen einen Selbstkostenpreis (bis 100 l = 2,00 €) zu entsorgen. Über diesen Betrag wird bei Bedarf auch eine Quittung ausgestellt.
Bis auf weiteres wird auf dem Häckselplatz kein Schnittgut von Buchsbäumen mehr angenommen, da sich der Buchsbaumzünsler im Landkreis Tübingen verbreitet. Das Schnittgut darf wegen der Ausbreitungsgefahr auch nicht in den Kompost verbracht werden. Das Schnittgut kann entweder in gut verschlossenen Plastiksäcken über die Restmüllabfuhr oder direkt beim Entsorgungszentrum in Dußlingen entsorgt werden.
Sobald eine Anlieferung wieder möglich ist, werden wir Sie informieren.
Öffnungszeiten:
In den Monaten Januar, Mai, Juni Juli, August und Dezember ist der Häckselplatz jeweils jeden 1. + 3. Samstag des Monats von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
In den Monaten Februar, März, April, September, Oktober und November ist der Häckselplatz jeden Samstag des Monats von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Gomaringen, Ortsbauamt Tel.: 07072 915522.