Lebenslagen

Übersicht | Verkehr und Verkehrswege | 7. Verkehrsplanung


7. Verkehrsplanung"

Der Bund ist Eigentümer der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) und der Bundeswasserstraßen. Eigentümer der Bundesschienenwege sind die Eisenbahnen, an denen der Bund die Mehrheit hat – diese werden als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt.

Die Bundesverkehrswegeplanung ist die verkehrsträgerübergreifende Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Sie umfasst den Schienen-, Straßen- und Luftverkehr sowie die Schifffahrt. Für jeden dieser Verkehrsträger liegen der Bundesverkehrswegeplanung Bedarfspläne zugrunde. Der Bundesverkehrswegeplan ist Grundlage für die Investitionspolitik des Bundes. Er wird von der Bundesregierung in der Regel für zehn Jahre aufgestellt.

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2003 umfasst das Investitionsvolumen bis 2015 und ordnet die erfassten Projekte in Dringlichkeitsstufen. Für Vorhaben des "vordringlichen Bedarfs" besteht ein uneingeschränkter Planungsauftrag. Der "weitere Bedarf" enthält Vorhaben, deren gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit nachgewiesen ist, deren Investitionsvolumen aber den Finanzrahmen bis 2015 überschreiten.

Tipp: Ausführliche Informationen zum Bundesverkehrswegeplan finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010

Der Generalverkehrsplan 2010 wurde vom Ministerrat am 14. Dezember 2010 beschlossen. Er bildet die Grundlage für die künftige Verkehrspolitik des Landes und stellt die Weichen für eine zukunftsfähige nachhaltige Mobilität. Er löst den Plan von 1995 ab.

Der Generalverkehrsplan berücksichtigt alle Verkehrsträger und Verkehrsarten und die sich abzeichnenden Veränderungen, wie zum Beispiel:

  • die Zunahme des Transitverkehrs
  • den demografischen Wandel
  • die Weiterentwicklung in der Güterverkehrslogistik
  • die Zunahme des Luftverkehrs
  • die höheren Anforderungen nach Schutz vor Verkehrslärm
  • den Klimaschutz

und viele weitere Aspekte.

Tipp: Weitere Informationen zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.

Planfeststellungsverfahren und Beteiligungsrechte des Bürgers

Wenn beispielsweise eine neue Straße gebaut werden soll, muss ein solches Bauvorhaben in der Regel von vielen unterschiedlichen Stellen genehmigt werden. Zu diesem Zweck wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, in dessen Verlauf

  • Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Stellen eingeholt werden,
  • der Plan öffentlich für eine bestimmte Zeit ausgelegt und
  • dieser danach in einem ebenfalls öffentlichen Erörterungstermin diskutiert wird.

Nach Abschluss der Erörterungen ergeht ein Planfeststellungsbeschluss, sofern über das Bauvorhaben positiv entschieden wird. Der Beschluss wird für zwei Wochen ausgelegt. Alle davon Betroffenen können den Planfeststellungsbeschluss in dieser Zeit einsehen. Erst danach gilt er als zugestellt.

Als betroffener Bürger oder betroffene Bürgerin haben Sie die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen, indem Sie beispielsweise im Rahmen der ersten Planauslegung Einwendungen vorbringen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Tipp: Ausführliche Informationen zu dem oben skizzierten Verlauf des Planfeststellungsverfahrens finden Sie im Onlineauftritt der Regierungspräsidien.


Verfahrensbeschreibungen aus Bürger-Service":"

Information

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.


www.service-bw.de

Information

Gemeinde Gomaringen
Rathausstraße 4
72810 Gomaringen
07072/91550
07072/9155-40
info@gomaringen.de

Öffnungszeiten

- Rathausstraße 4 -

Montag, Dienstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen.
Donnerstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

- Rathausstraße 3 -

Montag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 18.30 Uhr
durchgehend
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bankverbindungen

KSK Tübingen:
300 078
BLZ 641 500 20
VR-Bank Steinlach-Wiesaz-Härten
8001
BLZ 640 618 54
Volksbank Reutlingen
110 151 003
BLZ 640 901 00
Postgiro Stgt.
99 98 - 704
BLZ 600 100 70

Mitarbeiter

Hier kommen Sie direkt zu den einzelnen Ansprechpartnern.

Zur Rubrik