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3. ÖPNV und Schienenverkehr"
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Täglich benutzen Millionen von Menschen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Bus und Bahn leisten somit einen wichtigen Beitrag zur ressourcenschonenden Mobilität im Alltag.
Im Rahmen der Daseinsfürsorge ist das Land gegenüber seinen Bürgern dazu verpflichtet, Busse, Bahnen und sonstige Verkehrsmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung des ÖPNV obliegt dem Bund, den Ländern sowie den kommunalen Gebietskörperschaften:
Tipp: Wie die Zuschüsse verteilt werden, lesen Sie auf den Seiten des Innenministeriums unter "Öffentlicher Personenverkehr – Busse und Bahnen". Das Bundesumweltministerium hat außerdem das "Portal kommunal mobil" ins Leben gerufen, auf dem Sie umfangreiche Informationen zum ÖPNV nachlesen können.
Baden-Württemberg hat die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (NVBW) gegründet, die das Innenministerium bei der Förderung des ÖPNV berät und unterstützt. Diese hat unter anderem folgende Aufgaben:
Busse und Bahnen im Land fahren unter dem Dach des "3-Löwen-Taktes". Der 3-Löwen-Takt steht für einen möglichst reibungslosen und aufeinander abgestimmten Verkehrsablauf im ÖPNV. Davon profitieren nicht nur Pendler auf ihrem täglichen Weg von und zur Arbeit oder der Schüler- und Geschäftsverkehr, sondern auch all diejenigen, die entspannt in ihrer Freizeit unterwegs sein wollen. Im 3-Löwen-Takt können Sie sowohl zu Großveranstaltungen wie beispielsweise Fußballspielen oder Konzerten fahren als auch Ausflüge in die Umgebung machen. Nützen Sie dazu die Veranstaltungsdatenbank des 3-Löwen-Taks – Sie müssen lediglich den gewünschten Abfahrtsort eingeben.
Neben weiteren Freizeitaktivitäten können Sie sich auf den Seiten des 3-Löwen-Takts auch über die Organisation des ÖPNV sowohl für Ihre Region als auch landesweit informieren. In Baden-Württemberg gibt es 21 Verkehrs- und Tarifverbünde. Diese legen für die Region, für die sie zuständig sind, unter anderem die Preise für ein einheitliches Fahrscheinsortiment fest. Sie garantieren damit, dass alle Nahverkehrsmittel im Verbundgebiet mit einem einzigen Fahrschein benutzt werden können. Welche Tickets es in welchen Verkehrsverbünden gibt, finden Sie in deren Onlineauftritten. Zu den jeweiligen Homepages gelangen Sie durch Anklicken des entsprechenden Logos auf der Seite der Verkehrs- und Tarifverbünde des 3-Löwen-Takts.
Wenn Sie regelmäßig auf Strecken fahren, die über den Zuständigkeitsbereich eines Verbunds hinaus gehen, können für Sie gegebenenfalls folgende Arten von Fahrscheinen infrage kommen:
Tipp: Umfassende Informationen über sämtliche Ticketarten des 3-Löwen-Takts einschließlich Sonder-, Gruppen-, Kombi- und Zusatztickets finden Sie in deren Onlineauftritt.
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Verfahrensbeschreibungen aus Bürger-Service":"
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