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3. ÖPNV und Schienenverkehr"

Täglich benutzen Millionen von Menschen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Bus und Bahn leisten somit einen wichtigen Beitrag zur ressourcenschonenden Mobilität im Alltag.

Im Rahmen der Daseinsfürsorge ist das Land gegenüber seinen Bürgern dazu verpflichtet, Busse, Bahnen und sonstige Verkehrsmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung des ÖPNV obliegt dem Bund, den Ländern sowie den kommunalen Gebietskörperschaften:

  • Der Bund weist den Bundesländern nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel Beträge aus dem Mineralölsteueraufkommen zu, die gemäß dem Regionalisierungsgesetz und dem Entflechtungsgesetz für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und die Förderung des ÖPNV insgesamt zu nutzen sind.
  • Das Land Baden-Württemberg ergänzt diese Mittel mit Landesmitteln und stellt den Kreisen weitere Geldmittel zur Verfügung, um den öffentlichen Personennahverkehr (z.B. Busse oder Stadtbahnen) zu fördern.

Tipp: Wie die Zuschüsse verteilt werden, lesen Sie auf den Seiten des Innenministeriums unter "Öffentlicher Personenverkehr – Busse und Bahnen". Das Bundesumweltministerium hat außerdem das "Portal kommunal mobil" ins Leben gerufen, auf dem Sie umfangreiche Informationen zum ÖPNV nachlesen können.

Baden-Württemberg hat die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (NVBW) gegründet, die das Innenministerium bei der Förderung des ÖPNV berät und unterstützt. Diese hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Organisation der ÖPNV-Marketingkampagne "3-Löwen-Takt"
  • Erstellung landesweit gültiger Fahrpläne
  • Durchführung von Ausschreibungen im SPNV
  • Betrieb des landesweiten elektronischen Fahrplanauskunftssystems "efa-bw.de"

Busse und Bahnen im Land fahren unter dem Dach des "3-Löwen-Taktes". Der 3-Löwen-Takt steht für einen möglichst reibungslosen und aufeinander abgestimmten Verkehrsablauf im ÖPNV. Davon profitieren nicht nur Pendler auf ihrem täglichen Weg von und zur Arbeit oder der Schüler- und Geschäftsverkehr, sondern auch all diejenigen, die entspannt in ihrer Freizeit unterwegs sein wollen. Im 3-Löwen-Takt können Sie sowohl zu Großveranstaltungen wie beispielsweise Fußballspielen oder Konzerten fahren als auch Ausflüge in die Umgebung machen. Nützen Sie dazu die Veranstaltungsdatenbank des 3-Löwen-Taks – Sie müssen lediglich den gewünschten Abfahrtsort eingeben.

Neben weiteren Freizeitaktivitäten können Sie sich auf den Seiten des 3-Löwen-Takts auch über die Organisation des ÖPNV sowohl für Ihre Region als auch landesweit informieren. In Baden-Württemberg gibt es 21 Verkehrs- und Tarifverbünde. Diese legen für die Region, für die sie zuständig sind, unter anderem die Preise für ein einheitliches Fahrscheinsortiment fest. Sie garantieren damit, dass alle Nahverkehrsmittel im Verbundgebiet mit einem einzigen Fahrschein benutzt werden können. Welche Tickets es in welchen Verkehrsverbünden gibt, finden Sie in deren Onlineauftritten. Zu den jeweiligen Homepages gelangen Sie durch Anklicken des entsprechenden Logos auf der Seite der Verkehrs- und Tarifverbünde des 3-Löwen-Takts.

Wenn Sie regelmäßig auf Strecken fahren, die über den Zuständigkeitsbereich eines Verbunds hinaus gehen, können für Sie gegebenenfalls folgende Arten von Fahrscheinen infrage kommen:

  • AboPlus
    Das AboPlus der Deutschen Bahn gilt für ein Jahr in ganz Baden-Württemberg, unabhängig davon, ob Sie Busse oder Bahnen nutzen. Bei der Ausstellung der Jahreskarte können Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden (z.B. kann die ICE-Nutzung für eine bestimmte Strecke eingeschlossen werden). AboPlus-Tickets erhalten Sie entweder persönlich im Abo-Center der Deutschen Bahn oder online. Weitere Informationen zum Ticket finden Sie im Faltblatt "AboPlus Baden-Württemberg".
  • Baden-Württemberg-Ticket
    • Mit dem Baden-Württemberg-Ticket können Sie am Wochenende oder werktags ab 9 Uhr morgens in ganz Baden-Württemberg unterwegs sein. Das Ticket kostet 28 Euro, wenn Sie es an einem Fahrkartenautomaten oder online kaufen und 30 Euro, wenn Sie es sich an einem Fahrkartenschalter ausstellen lassen. Mit dem Ticket können Sie mit insgesamt fünf Personen reisen. Eltern/Großeltern mit ihren eigenen Kindern/Enkeln bis zu 15 Jahren können sogar mit mehr als drei Kindern reisen, da die Anzahl der Kinder/Enkel nicht beschränkt ist. Das Ticket ist auch auf einigen Strecken außerhalb des Landes gültig.
    • Sollten Sie allein verreisen, könnte das Baden-Württemberg-Ticket Single interessant für Sie sein: Für 19 Euro (21 Euro am Schalter) gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für die Gruppe von bis zu fünf Personen. Für 29 Euro (31 Euro am Schalter) können Sie das Baden- Württemberg-Ticket Single 1. Klasse erwerben, mit dem Sie die Wagen der 1. Klasse nutzen dürfen.
    • Sind Sie nachts unterwegs, könnte das Baden-Württemberg-Ticket Nacht eine Alternative für Sie und bis zu vier weitere Personen sein. Es gilt sonntags bis donnerstags von 18 Uhr bis 6 Uhr und sowohl freitags und samstags als auch in der Nacht vor gesetzlichen Wochenfeiertagen bis 7 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten in der 2. Klasse. Das Baden-Württemberg-Ticket Nacht kostet 20 Euro (22 Euro am Schalter).
    Beachten Sie, dass die Tickets nur in Nahverkehrszügen (2. Klasse) gelten und für jeweils einen Tag gültig sind. Ausführliche Informationen zu den Tickets und den einzelnen Strecken finden Sie in den Broschüren des 3-Löwen-Takts und auf der Seite Baden-Württemberg-Ticket der Deutschen Bahn.
  • Regio-Ticket Baden-Württemberg
    Das Regio-Ticket gilt einen Tag lang für eine Person und kostet 10 Euro (12 Euro am Schalter). Voraussetzung für die Nutzung ist, dass Sie nicht mehr als insgesamt 100 Kilometer hin und zurück beziehungsweise 50 Kilometer einfach mit dem Ticket fahren und ausschließlich Nahverkehrszüge (2. Klasse) nutzen. Außerdem ist dieser Fahrschein nur gültig, wenn die gewünschte Strecke durch mehr als einen Verkehrsverbund führt.

Tipp: Umfassende Informationen über sämtliche Ticketarten des 3-Löwen-Takts einschließlich Sonder-, Gruppen-, Kombi- und Zusatztickets finden Sie in deren Onlineauftritt.


Verfahrensbeschreibungen aus Bürger-Service":"

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