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8. Beendigung des Studiums"

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder frühzeitig abgebrochen haben, Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren oder sich nicht rückgemeldet haben, werden Sie von Ihrer Hochschule exmatrikuliert. Das heißt, Ihr Studium gilt als beendet.

Mit Beendigung des Studiums (Exmatrikulation) enden auch viele finanzielle Unterstützungen (z.B. BAföG, Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, Familienkrankenversicherung). Deshalb müssen Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls Ihre Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse über das Ende Ihres Studiums informieren.

Tipp: Beim Einstieg in das Berufsleben stehen Ihnen die Hochschulteams der Bundesagentur für Arbeit sowie der Career-Services/Career-Center Ihrer Hochschule mit Beratung und anderen Dienstleistungen (z.B. Seminare, Weiterbildungsangebote, Kontakte zu Arbeitgebern, Jobbörsen und Bewerbertrainings) zur Verfügung. Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern können Sie auch über die Alumni-Vereine Ihrer Hochschule finden. Angebote für Studierende, Hochschulabsolventen und berufserfahrene Akademiker finden Sie unter www.abi.de, dem Onlinejournal der Bundesagentur für Arbeit sowie im Virtuellen Arbeitsmarkt.


Verfahrensbeschreibungen aus Bürger-Service":"

Information

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Gemeinde Gomaringen
Rathausstraße 4
72810 Gomaringen
07072/91550
07072/9155-40
info@gomaringen.de

Öffnungszeiten

- Rathausstraße 4 -

Montag, Dienstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen.
Donnerstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

- Rathausstraße 3 -

Montag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 18.30 Uhr
durchgehend
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

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99 98 - 704
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