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Übersicht
| Umzug

Umzug"

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?
Alle Angaben beziehen sich auf den Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes. Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend genutzte Wohnung. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen gilt der Ort, an dem Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnsitz. Als Nebenwohnung (oder auch Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.
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Information |
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Öffnungszeiten
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- Rathausstraße 4 -
Montag,
Dienstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen.
Donnerstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
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Öffnungszeiten
Bürgerbüro |
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- Rathausstraße 3 -
Montag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 18.30 Uhr
durchgehend
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
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Bankverbindungen
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KSK
Tübingen:
300 078
BLZ 641 500 20
VR-Bank Steinlach-Wiesaz-Härten
8001
BLZ 640 618 54
Volksbank Reutlingen
110 151 003
BLZ 640 901 00
Postgiro Stgt.
99 98 - 704
BLZ 600 100 70
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Mitarbeiter
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