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Die Gemeinde Gomaringen ist als Inhaltsanbieter (Content provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den
allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise
("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu
unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Gemeinde Gomaringen insofern "fremde
Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet
sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie
von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive
Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung
zu verhindern.
Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische)
Verweisungen. Die Kommune hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den
fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche
zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird.
Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie
in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen,
die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie
feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot,
zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche
Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben,
soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit
und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung
des Zugriffs von der Homepage der Kommune von anderen Servern aus auf das rechtswidrige
oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.



Die Gemeinde Gomaringen bietet mit der Virtuellen Poststelle (VPS) einen Weg zur sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation nach § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Elektronik-Anpassungsgesetz) an.
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