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Die EU-Verordnung aus dem Jahr 1993 wurde am 27. April 2001 durch die neue
EG-Verordnung 761/2001 (EMAS II) abgelöst. Dabei fand eine teilweise Anpassung
an die internationale Norm ISO 14001 statt. Die ISO 14001 ist eine international
gültige Norm zum Aufbau eines betrieblichen Umweltmanagements. Diese ist
aber in verschiedenen Punkten weniger streng und aufwändig wie die EMAS.
An der EMAS II können nun alle Betriebe, Unternehmen und Organisationen
teilnehmen, die sich im Bereich des Umweltschutzes verbessern wollen. Die standörtliche
Sichtweise wurde durch die jetzt mögliche Teilnahme von Organisationen
ersetzt. Neben den direkten Umweltauswirkungen, die bei der Herstellung von
Produkten entstehen, müssen nach der EMAS II auch die Umweltauswirkungen
der Produkte betrachtet werden. Eine Umwelterklärung muss weiterhin alle
drei Jahre einem Umweltgutachter vorgelegt werden. In den dazwischen liegenden
Jahren überprüft der Gutachter eine aktualisierte Umwelterklärung.
Innerhalb der drei Jahre muss der Umweltgutachter mindestens einmal alle am
Öko-Audit beteiligten Stellen und Einheiten überprüfen. Werden
Aktualisierungen am Umweltmanagementsystem vorgenommen, müssen auch diese
dem Umweltgutachter vorgelegt werden. Zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit
wurde mit der EMAS II ein neues Öko-Audit-Logo eingeführt. Die Möglichkeiten
zur Werbung mit dem EMAS-Logo wurde erweitert.
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