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» Die neue EMAS II


 


Eco-Management and Audit Scheme

Die EU-Verordnung aus dem Jahr 1993 wurde am 27. April 2001 durch die neue EG-Verordnung 761/2001 (EMAS II) abgelöst. Dabei fand eine teilweise Anpassung an die internationale Norm ISO 14001 statt. Die ISO 14001 ist eine international gültige Norm zum Aufbau eines betrieblichen Umweltmanagements. Diese ist aber in verschiedenen Punkten weniger streng und aufwändig wie die EMAS.
An der EMAS II können nun alle Betriebe, Unternehmen und Organisationen teilnehmen, die sich im Bereich des Umweltschutzes verbessern wollen. Die standörtliche Sichtweise wurde durch die jetzt mögliche Teilnahme von Organisationen ersetzt. Neben den direkten Umweltauswirkungen, die bei der Herstellung von Produkten entstehen, müssen nach der EMAS II auch die Umweltauswirkungen der Produkte betrachtet werden. Eine Umwelterklärung muss weiterhin alle drei Jahre einem Umweltgutachter vorgelegt werden. In den dazwischen liegenden Jahren überprüft der Gutachter eine aktualisierte Umwelterklärung. Innerhalb der drei Jahre muss der Umweltgutachter mindestens einmal alle am Öko-Audit beteiligten Stellen und Einheiten überprüfen. Werden Aktualisierungen am Umweltmanagementsystem vorgenommen, müssen auch diese dem Umweltgutachter vorgelegt werden. Zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit wurde mit der EMAS II ein neues Öko-Audit-Logo eingeführt. Die Möglichkeiten zur Werbung mit dem EMAS-Logo wurde erweitert.


 
 

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