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Studienkredit der KfW

Der KfW-Studienkredit ist ein langfristiges Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 33 Jahren, das Studierenden helfen soll, die Lebenshaltungskosten während des Erststudiums zu bestreiten. Dafür gewährt die KfW-Förderbank monatlich im Voraus Darlehensbeträge. Die Zahlung kann sich auf bis zu zehn Semester erstrecken, in Ausnahmen auf bis zu 14 Semester.

Der Studienkredit wird zu folgenden Konditionen vergeben:

  • monatliche Auszahlung zwischen 100 Euro und 650 Euro
  • unabhängig von Einkommen, Vermögen und Studienfach
  • keine Sicherheiten erforderlich
  • Rückzahlungsbeginn sechs bis maximal 23 Monate nach letzter Auszahlung
  • flexible Rückzahlung über maximal 25 Jahre
  • außerplanmäßige kostenfreie Rückzahlung in Tilgungsphase möglich

Der Zinssatz des Darlehens ist variabel, das heißt, er wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober den aktuellen Kapitalmarktzinsen angepasst. Allerdings wird bei Vertragsschluss für jeweils 15 Jahre ein Maximalzinssatz garantiert, der nicht überschritten wird.

Tipp: Eine Übersicht über die aktuellen Zinssätze finden Sie auf den Internetseiten der KfW.


Zuständig:

  • für die Antragstellung: einer der im Rahmen des KfW-Studienkredits akkreditierten Vertriebspartner der KfW
  • für die Antragsbearbeitung und Auszahlung: die KfW


Voraussetzung:

Antragsberechtigt sind

  • deutsche Staatsbürger und deren Familienangehörige, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, soweit sie sich mit dem Bundesbürger im Bundesgebiet aufhalten,
  • Unionsbürger, die sich seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und
  • deren Familienangehörige, die sich mit dem Unionsbürger im Bundesgebiet aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und wie lange der Aufenthalt in Deutschland bereits währt.

Weitere Bedingungen:

  • Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität oder Fachhochschule mit Sitz in Deutschland)
  • Förderfähigkeit der Hochschule
    Eine Liste der förderfähigen Hochschulen finden Sie auf den Internetseiten der KfW.
  • Der Antragsteller darf bei Finanzierungsbeginn nicht älter als 30 Jahre alt sein. Bereits absolvierte Semester des aktuellen Studiums werden auf das Höchstalter angerechnet.

Nicht gefördert werden

  • Teilzeitstudiengänge (Ausnahme: späterer Wechsel)
  • berufsbegleitende Studiengänge
  • Laufbahnprüfungen
  • Aufbau-, Promotions-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengänge
    (Ausnahme: konsekutives Masterstudium im direkten Anschluss an einen Bachelor-Studiengang)
  • Studierende in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Träger der Hochschule
    (Ausnahme: studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte)


Ablauf:

Informieren Sie sich vor der Antragstellung auf den Internetseiten der KfW Förderbank. Bedenken Sie bitte, welche finanziellen Belastungen mit einem langfristigen Darlehen auf Sie zukommen und prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung genau, ob Sie den Kredit unbedingt benötigen oder andere Finanzierungsmöglichkeiten haben (Bedarfsrechner). Simulieren Sie einen Darlehensverlauf, um zu sehen, welche Verschuldung mit einem Kredit verbunden wäre (Tilgungsrechner). In jedem Fall sollte die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Darlehens aus einem der Bundesprogramme (BAföG-Staatsdarlehen, BAföG-Bankdarlehen, Bildungskredit) geprüft werden.

Das Antragsformular können Sie im Online-Kreditportal der KfW-Förderbank aufrufen und ausfüllen. Falls Sie bereits in einem höheren Semester studieren, müssen Sie auch das Zusatzformular für den Leistungsnachweis ausfüllen. Bei der Antragstellung können Sie auch die Höhe des monatlichen Darlehensbetrages festlegen, den Sie semesterweise variieren können. Anhand Ihrer eingegebenen Daten wird ein Rahmendarlehensvertragsangebot generiert. Drucken Sie dieses und alle ausgefüllten Formulare aus.

Mit dem Rahmendarlehensvertragsangebot, den gegebenenfalls erforderlichen weiteren Formularen und allen erforderlichen Dokumenten wenden Sie sich an einen Vertriebspartner des KfW-Studienkredits Ihrer Wahl. Dort wird der Antrag mit Ihnen besprochen, die Legitimationsprüfung nach den Geldwäschevorschriften vorgenommen und im Anschluss an die KfW weitergeleitet. Die Prüfung des Antrages nimmt die KfW vor.

Zu den "Roll-Over-Terminen" (jeweils 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres) können Sie über die Online-Funktionalitäten Änderungen veranlassen, z.B. den monatlichen Darlehensbetrag verändern, einen Auszahlungsstopp veranlassen, den Tilgungsplan ändern, Zinsaufschub beantragen). Da das Darlehen variabel auf Basis des 6-Monats-EURIBOR verzinst wird, finden an diesen Terminen auch die Zinsanpassungen statt.

Nach der letzten Auszahlung beginnt eine tilgungsfreie Zeit, die zwischen sechs und höchstens 23 Monate dauert. Haben Sie zudem einen Zinsaufschub vereinbart, fallen auch während dieser Karenzphase keine Zinsen an.

Nach der Karenzphase schlägt die KfW regelmäßig einen monatlichen Rückzahlungsbetrag auf Basis einer zehnjährigen Rückzahlungsphase vor, die Sie aber nicht annehmen müssen. Die Höhe der monatlichen Rückzahlung können Sie jeweils zu den "Roll-Over-Terminen" an Ihre Lebensumstände anpassen. Mindestens sind 20 Euro pro Monat zurückzuzahlen. Maximal haben Sie für die Rückzahlung 25 Jahre Zeit.


Unterlagen:

zur Antragstellung und Vorlage beim Vertriebspartner:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Studienbescheinigung
  • Kontoverbindungsnachweis
  • gegebenenfalls Bestätigung der zuständigen Ausländerbehörde
  • (in einem höheren Semester auch: Leistungsnachweis)

während der Auszahlungsphase:

  • aktuelle Studienbescheinigung (jeweils vor Semesterbeginn) zur Vorlage beim Vertriebspartner
  • Leistungsnachweis zur Vorlage bei der KfW


Frist:

  • Liegt das Darlehensangebot bis zum 15. des Vormonats bei der KfW-Förderbank vor, kann die erste Zahlung zum 1. des Folgemonats erfolgen.
  • Sie können die Auszahlung maximal drei Monate im Voraus beantragen (Beispiel: Antragstellung im Juli, erste Darlehensauszahlung bei Studienbeginn im Oktober)
  • Die Gesamtlaufzeit des Darlehens beträgt maximal 33,5 Jahre:
    • Auszahlungsphase – Die Förderungshöchstdauer beträgt zehn Semester. Gegen Nachweis der Hochschule, dass Sie das Studium in weiteren vier Semestern voraussichtlich erfolgreich beenden (Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss), kann die Förderung verlängert werden.
    • tilgungsfreie Karenzphase – sechs bis 23 Monate
    • Rückzahlungsphase – maximal 25 Jahre


Kosten:

Der Vertriebspartner erhält eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 238 Euro, die dem Darlehensbetrag zugerechnet wird.


Sonstiges:

Sie können den Studienkredit mit anderen Förderprogrammen wie dem BAföG oder dem Bildungskredit kombinieren.

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Information

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.


www.service-bw.de

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