Bürger-Service


Landesstiftung "Familie in Not"

Die Stiftung soll insbesondere Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis (z.B. Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung, Geburt eines Kindes) in Not geraten sind, helfen, ihre wirtschaftliche und soziale Lage zu stabilisieren und zu verbessern.

Die finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem bei der Gemeinde oder dem Landratsamt Ihres Wohnortes, den anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und katholischen Schwangerenberatungsstellen, der Diakonie, der Caritas, dem Sozialdienst katholischer Frauen oder Pro Familia.


Zuständig:

  • die Orts- oder Bezirksstellen der freien Wohlfahrtspflege oder der gemeinnützigen Familienverbände sowie die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und katholischen Schwangerenberatungsstellen
  • die Stadtverwaltung des Stadtkreises, der Großen Kreisstadt oder das für den Wohnort zuständige Landratsamt
  • die Gemeinde des Wohnortes


Voraussetzung:

Leistungen der Landesstiftung können gewährt werden, wenn

  • die Familie in Not geraten ist,
  • keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
  • die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist,
  • die Antragsteller ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben,
  • sich die Antragsteller in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.


Ablauf:

Im Zuge eines persönlichen Beratungsgespräches wird der Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt und danach von der Beratungsstelle an den Vergabeausschuss weitergeleitet.


Unterlagen:

  • Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

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Information

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Information

Gemeinde Gomaringen
Rathausstraße 4
72810 Gomaringen
07072/91550
07072/9155-40
info@gomaringen.de

Öffnungszeiten

- Rathausstraße 4 -

Montag, Dienstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen.
Donnerstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

- Rathausstraße 3 -

Montag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 18.30 Uhr
durchgehend
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bankverbindungen

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300 078
BLZ 641 500 20
VR-Bank Steinlach-Wiesaz-Härten
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110 151 003
BLZ 640 901 00
Postgiro Stgt.
99 98 - 704
BLZ 600 100 70

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