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Landesstiftung "Familie in Not"
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Die Stiftung soll insbesondere Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis (z.B. Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung, Geburt eines Kindes) in Not geraten sind, helfen, ihre wirtschaftliche und soziale Lage zu stabilisieren und zu verbessern.
Die finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem bei der Gemeinde oder dem Landratsamt Ihres Wohnortes, den anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und katholischen Schwangerenberatungsstellen, der Diakonie, der Caritas, dem Sozialdienst katholischer Frauen oder Pro Familia.
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Zuständig:
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Voraussetzung:
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Leistungen der Landesstiftung können gewährt werden, wenn
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Ablauf:
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Im Zuge eines persönlichen Beratungsgespräches wird der Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt und danach von der Beratungsstelle an den Vergabeausschuss weitergeleitet.
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Unterlagen:
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Information |
Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
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