Bürger-Service


Anforderung eines Urteils

Wer sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss) interessiert, kann diese beim jeweiligen Gericht anfordern.

Jedes deutsche Gericht bietet die Möglichkeit, die ergangenen Entscheidungen als vollständige Kopie zu erhalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Entscheidungen aber nur anonymisiert veröffentlicht, das heißt die Namen der beteiligten Personen sind unkenntlich gemacht.

Tipp: Alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte können für eine nicht gewerbliche Nutzung kostenfrei im Internet abgerufen werden.


Zuständig:

das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat


Ablauf:

Falls Sie die Entscheidung zur privaten Verwendung benötigen, prüfen Sie bitte zuerst in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort abgerufen werden kann. Wollen Sie die Entscheidung gewerblich nutzen, insbesondere zu Veröffentlichungszwecken (siehe Verwendungshinweise) oder finden Sie die Entscheidung nicht in der Datenbank, dann können Sie die Entscheidung direkt beim dem Gericht anfordern, das die Entscheidung erlassen hat.

Dabei sollten Sie folgende Angaben machen:

  • vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  • falls bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  • falls bekannt: Datum der Entscheidung
  • eine grobe Beschreibung dessen, worum es in der Entscheidung geht

Die Anforderung können Sie schriftlich per Brief oder Fax, persönlich oder elektronisch per E-Mail übermitteln. In der Regel wird die Entscheidung in der selben Form zurückgesandt, in der sie angefordert wurde. Wurde die Entscheidung per E-Mail angefordert, wird sie auch per E-Mail zugesandt.

Ist die Entscheidung schon älter und deshalb noch nicht oder nicht mehr auf Datenträgern gespeichert, wird sie schriftlich per Post oder Fax und nicht elektronisch per E-Mail zugesandt.

Hinweis: Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben die Entscheidungen, die sie in den letzten Jahren getroffen haben, inzwischen im Internet veröffentlicht. Sie können im Internet kostenlos eingesehen und ausgedruckt werden. Man kann sie aber auch wie bei jedem anderen Gericht schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Eine Vielzahl der besonders wichtigen Entscheidungen wird auch in den juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht.


Kosten:

13 Euro pro Entscheidung (in Baden-Württemberg)

Die Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank ist für den privaten Gebrauch kostenfrei. Bitte beachten Sie ansonsten die besonderen Verwendungshinweise für den gewerblichen Gebrauch.

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Information

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.


www.service-bw.de

Information

Gemeinde Gomaringen
Rathausstraße 4
72810 Gomaringen
07072/91550
07072/9155-40
info@gomaringen.de

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07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen.
Donnerstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
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Freitag:
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14.00Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
8.00 Uhr bis 18.30 Uhr
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Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

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