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Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten
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Für den Betrieb von Krankentransporten benötigen Sie aus Gründen des vorbeugenden Schutzes der Rechtsgüter Leben und Gesundheit eine Genehmigung. Die Genehmigungspflicht betrifft diejenigen, die den Betrieb von Krankentransporten im eigenen Namen, auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung führen. Eine Genehmigung ist auch für eine Erweiterung oder wesentliche Änderung des Betriebes erforderlich. Ein Unternehmer, der ohne Genehmigung Krankentransport nach dem Rettungsdienstgesetz betreibt, handelt ordnungswidrig.
Die Genehmigung wird für die Dauer von höchstens vier Jahren für die Person des Unternehmers erteilt und ist für die Ausübung des Krankentransports in einem bestimmten Betriebsbereich bestimmt. Sie wird für das einzelne Fahrzeug erteilt, wobei die Genehmigung das amtliche Kennzeichen enthalten muss.
Die Genehmigung enthält als obligatorische Nebenbestimmung
Die Genehmigung kann nach Ermessen der Genehmigungsbehörde mit zusätzlichen Nebenbestimmungen versehen werden, die
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Krankentransportvorhaltungen nachrichtlich in den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich aufgenommen werden.
Hinweis: Sie müssen die Betriebsaufnahme unter Angabe des Betriebsbereichs sowie der einzelnen Fahrzeuge jeweils mit amtlichem Kennzeichen bei der zuständigen Behörde anzeigen.
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Zuständig:
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Voraussetzung:
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Voraussetzung für die Genehmigung ist die Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs; hierfür sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmers maßgeblich. Für die Vorhaltung der Geschäftseinrichtung, der Fahrzeuge und des Personals muss eine ausreichende wirtschaftliche Grundlage gegeben sein.
Zudem darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn die Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person gewährleistet ist. Der an das Gesamtverhalten und die Gesamtpersönlichkeit des Unternehmers anzulegende Maßstab ist mit Rücksicht auf die im Krankentransport betroffenen Rechtsgüter Leben und Gesundheit streng zu fassen.
Die fachliche Eignung erfordert den Nachweis einer angemessenen Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen oder das Ablegen einer Prüfung. Darüber hinaus muss der Krankentransportunternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die Prüfung eines Rettungssanitäters abgelegt haben oder eine dreijährige Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen unter aktiver Teilnahme am Rettungsdienst nachweisen.
Hinweis: Für die Durchführung von Krankentransporten sind Krankentransportwagen einzusetzen, die besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als solche anerkannt sind. Diese Fahrzeuge müssen im Einsatz mit zwei geeigneten Personen besetzt werden, wobei mindestens ein Rettungssanitäter den Patienten zu betreuen hat.
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Ablauf:
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Die Genehmigung sollte grundsätzlich persönlich durch den Antragsteller als Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person beantragt werden.
Je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises liegen die Antragsformulare aus beziehungsweise stehen zum Download zur Verfügung.
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Unterlagen:
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Hinweis: In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen).
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Kosten:
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Die zuständigen Behörden erheben für die Genehmigung eine Gebühr.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann gesetzlichen Leistungsträgern im Rettungsdienst die Gebühren verringern oder erlassen.
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Rechtsgrundlage:
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