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Studentenvisum
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Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum und für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.
Studienbewerber aus der Schweiz können ebenfalls ohne Visum einreisen. Sie erhalten von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Studienbewerber aus Andorra, Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA können zwar ohne Visum ins Bundesgebiet einreisen, benötigen aber für einen länger als drei Monate dauernden Studienaufenthalt einen Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Studium).
Alle anderen ausländischen Studienbewerber benötigen bereits vor der Einreise einen Aufenthaltstitel in Form eines Visums.
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Zuständig:
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die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in Ihrem Heimatland
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Onlineseiten.
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Voraussetzung:
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Ablauf:
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Das Auswärtige Amt stellt in seinem Onlineauftritt Visumantragsformulare in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Sie müssen den Visumantrag grundsätzlich persönlich (mindestens in zweifacher Ausfertigung) bei der Auslandsvertretung im Heimatland mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen.
Die Auslandsvertretung holt dann die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein.
Dieses Zustimmungsverfahren dauert in der Regel bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger. Nach der Zustimmung kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen.
Bei der Visumerteilung wird mit einem Sichtvermerk im Pass sowohl die Einreise als auch der vorläufige Aufenthalt erlaubt. Das Visum stellt somit eine Sonderform des Aufenthaltstitels dar.
Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden sowie vor Ablauf des Visums bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Hinweis: Asylbewerber können sich erst immatrikulieren, wenn ihr Asylantrag Erfolg hatte, es sei denn, sie besitzen einen Aufenthaltstitel, der ausdrücklich zum Studium berechtigt.
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Unterlagen:
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Bei der Auslandsvertretung benötigen Sie neben dem Formblatt für den Visumantrag folgende Unterlagen:
Tipp: Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung, ob weitere Unterlagen erforderlich sind.
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Frist:
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Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann länderabhängig unterschiedlich sein. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer rechnen.
Das Visum wird in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten erteilt.
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Kosten:
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Hinweis: Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, werden lediglich 50 Prozent der entrichteten Gebühr erstattet!
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Sonstiges:
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Ausführliche Informationen bietet auch das Merkblatt "Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern" des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD).
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Rechtsgrundlage:
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