Bürger-Service


Ingenieurkammer - Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure

Die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" wird durch das Ingenieurkammergesetz geschützt. Beratende Ingenieure bieten eine eigenverantwortliche und unabhängige Beratung (z.B. in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung) im Bereich des Ingenieurwesens an.

Möchten Sie diese Berufsbezeichnung führen, müssen Sie sich in die von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführte Liste der beratenden Ingenieure eintragen lassen. Mit der Eintragung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer begründet.


Zuständig:

die Ingenieurkammer Baden-Württemberg


Voraussetzung:

In die von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführte Liste der beratenden Ingenieure kann eingetragen werden, wer

  • den Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg hat,
  • die Berechtigung besitzt, die Berufszeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen,
  • eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens
    • zwei Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang oder
    • vier Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang nachweisen kann,
  • eigenverantwortlich und unabhängig seinen Beruf ausübt und
  • eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweist.

Für Ingenieure aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten gelten vergleichbare Voraussetzungen. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

In die Liste der beratenden Ingenieure können Sie nicht eingetragen werden, wenn

  • Ihnen nach dem Strafgesetzbuch die Ausübung der Berufsaufgaben eines Ingenieurs oder nach der Gewerbeordnung die Ausübung einer selbständigen Ingenieurtätigkeit verboten ist oder
  • Sie wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wurden und Sie dadurch für die Berufsaufgaben eines Beratenden Ingenieurs ungeeignet sind.


Ablauf:

Den Antrag auf Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure müssen Sie bei der zuständigen Stelle einbringen.

Der Eintragungsausschuss entscheidet nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Aufnahme in die Kammer. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure und einen Kammerstempel.


Unterlagen:

  • Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss oder die Verleihung, Genehmigung oder Anzeigebestätigung nach dem Ingenieurgesetz Baden-Württemberg
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
      • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
  • Nachweis über eine erfolgreiche zwei- oder vierjährige Berufstätigkeit als Ingenieur

Hinweis: Die Urkunden sind im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorzulegen.


Kosten:

Die Eintragung in die Liste ist kostenfrei.

Mitglieder sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag und richtet sich sowohl nach der beruflichen Tätigkeit als auch danach, ob die Mitglieder in Zusammenschlüssen tätig sind. Den genauen Beitragssatz erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage:

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Information

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07072/91550
07072/9155-40
info@gomaringen.de

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