HomeImpressumKontaktenglishfrançaise



GemeindeRathausBürgerinfoWirtschaft

Unbenanntes Dokument

Ausschreibungen Aktuell
Rathaus Aktuell
Kontakt & Sprechzeiten
Mitarbeiter
Bürger-Service
Lebenslagen
Fundbüro
Mängelmeldungen
Behördenadressen
Archiv

Zur Barrierefreien Version

» Bürger-Service


 


Tierquälerei anzeigen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht gehalten und gepflegt werden und dürfen nicht gequält, ausgesetzt oder getötet werden. Wenn Sie beobachten, wie Tiere gequält, schlecht gehalten oder vernachlässigt werden oder wenn Sie hierfür einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie dies anzeigen.


Zuständig:

  • die Polizei oder
  • das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde
    Untere Verwaltungsbehörde ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt


Ablauf:

Wenden Sie sich mit Ihren Beobachtungen an die nächste Polizeidienstelle oder an das zuständige Veterinäramt. Sie sollten genaue Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls und, wenn bekannt, über beteiligte Personen machen können. Wenn es außer Ihnen noch weitere Zeugen gibt, sollten auch diese persönlich ihre Eindrücke zu Protokoll geben. Wenn Sie Fotos des Vorfalls oder gegebenenfalls eine Zeichnung vorlegen können, ist dies meist hilfreich.

Die für die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zuständige Behörde ist die Untere Verwaltungsbehörde, bei Verdacht auf Straftatbestände die Polizei. Ihre Angaben werden dort überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird entweder die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet oder es werden gegenüber dem für die Missstände verantwortlichen Tierhalter Anordnungen getroffen, um die Tierhaltung zu verbessern und gegebenenfalls Bußgeld verhängt.

In besonders schweren Fällen von Tierquälerei oder Vernachlässigung können die Tiere dem Halter auch sofort weggenommen werden. Sie werden dann in der Regel auf Kosten des Halters anderweitig untergebracht und versorgt.


Kosten:

Für eine Meldung oder Anzeige fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten an.


Rechtsgrundlage:

Zurück
 
 

© 2013 Gemeinde Gomaringen
Made by cm city media GmbH
 

Information

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.


www.service-bw.de

Information

Gemeinde Gomaringen
Rathausstraße 4
72810 Gomaringen
07072/91550
07072/9155-40
info@gomaringen.de

Öffnungszeiten

- Rathausstraße 4 -

Montag, Dienstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen.
Donnerstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

- Rathausstraße 3 -

Montag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 18.30 Uhr
durchgehend
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bankverbindungen

KSK Tübingen:
300 078
BLZ 641 500 20
VR-Bank Steinlach-Wiesaz-Härten
8001
BLZ 640 618 54
Volksbank Reutlingen
110 151 003
BLZ 640 901 00
Postgiro Stgt.
99 98 - 704
BLZ 600 100 70

Mitarbeiter

Hier kommen Sie direkt zu den einzelnen Ansprechpartnern.

Zur Rubrik

 

Gemeinde Gomaringen • Rathausstraße 4 • 72810 Gomaringen • 07072/9155-0 • 07072/9155-40 • info@gomaringen.de