HomeImpressumKontaktenglishfrançaise



GemeindeRathausBürgerinfoWirtschaft

Unbenanntes Dokument

Ausschreibungen Aktuell
Rathaus Aktuell
Kontakt & Sprechzeiten
Mitarbeiter
Bürger-Service
Lebenslagen
Fundbüro
Mängelmeldungen
Behördenadressen
Archiv

Zur Barrierefreien Version

» Bürger-Service


 


Ermäßigung der Telefongebühr beantragen

Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Menschen mit keinem oder geringem Einkommen oder einer Behinderung können eine Ermäßigung der Telefongebühr, den Sozialtarif der Deutschen Telekom, beantragen.

Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige soziale Vergünstigung der Deutschen Telekom. Sie werden für bestimmte selbstgewählte Telefonverbindungen und Anschlussarten angeboten. Der Anschluss darf nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.

Tipp: Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Telekom AG.


Zuständig:

die Deutsche Telekom AG


Voraussetzung:

  • Telefonanschluss der deutschen Telekom
  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder
  • BAföG-Bezug oder
  • Schwerbehinderung (blind, gehörlos oder sprachbehindert und Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent)

Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in Haushaltsgemeinschaft leben.

Wenn sich etwas an Ihren Voraussetzungen ändert, müssen Sie dies der Telekom mitteilen.

Tipp: Unter der Servicenummer 0800 33 01 000 der Deutschen Telekom AG erhalten Sie eine kostenfreie Beratung.


Ablauf:

Sie können Ihren Antrag auf Ermäßigung der Telefongebühren direkt an die Deutsche Telekom AG senden oder bei einer Telekom-Servicestelle in Ihrer Wohnortnähe abgeben.

Tipp: Antragsformulare erhalten Sie bei den Telekom-Servicestellen. Oder Sie können den Antrag von der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG herunterladen.


Unterlagen:

  • Bescheinigung der GEZ über die Befreiung von den Rundfunkgebühren oder
  • BAföG-Bescheid oder
  • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen RF)


Frist:

Der Vertrag kommt in der Regel mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung durch die Telekom.

Hinweis: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

 


Kosten:

Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:

  • für den Sozialtarif 1: 6,94 Euro netto;
    Dieser Tarif wird Kunden gewährt, die
    • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder
    • BAföG-Leistungen empfangen
  • für den Sozialtarif 2: 8,72 Euro netto;
    Dieser Tarif wird blinden, gehörlosen oder sprachbehinderten Kunden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent gewährt.

Die genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wenn Sie die soziale Vergünstigung auf die Telefongebühr in einem Abrechnungszeitraum nicht ausschöpfen, verfällt der entsprechende Restbetrag. Vergünstigungen können nicht ganz oder teilweise in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen werden.

Auf die Grundgebühr und Kosten für sonstige Verbindungen wird keine Ermäßigung gewährt.

Die Vergünstigungen erhalten Sie als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss auf selbstgewählte Standardverbindungen. Auf welche Produkte und Verbindungen der Sozialtarif überlassen wird, erfahren Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Sozialtarife oder in den Telekom-Servicestellen.

Zurück
 
 

© 2013 Gemeinde Gomaringen
Made by cm city media GmbH
 

Information

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.


www.service-bw.de

Information

Gemeinde Gomaringen
Rathausstraße 4
72810 Gomaringen
07072/91550
07072/9155-40
info@gomaringen.de

Öffnungszeiten

- Rathausstraße 4 -

Montag, Dienstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen.
Donnerstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

- Rathausstraße 3 -

Montag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 18.30 Uhr
durchgehend
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bankverbindungen

KSK Tübingen:
300 078
BLZ 641 500 20
VR-Bank Steinlach-Wiesaz-Härten
8001
BLZ 640 618 54
Volksbank Reutlingen
110 151 003
BLZ 640 901 00
Postgiro Stgt.
99 98 - 704
BLZ 600 100 70

Mitarbeiter

Hier kommen Sie direkt zu den einzelnen Ansprechpartnern.

Zur Rubrik

 

Gemeinde Gomaringen • Rathausstraße 4 • 72810 Gomaringen • 07072/9155-0 • 07072/9155-40 • info@gomaringen.de