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Sperrmüllentsorgung

Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die aus Privathaushalten stammen und die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen. Als Sperrmüll werden zum Beispiel Betten, Matratzen, Polstermöbel, Schrankteile, Tische, Stühle, Stehlampen, Spiegel, Koffer, Bügelbretter, Teppiche, Fahrräder, Sportgeräte und Gartenmöbel angenommen. Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen, Sanitärkeramik oder verschmutzte Tapeten gehören nicht zum Sperrmüll und sind als Bauschutt getrennt zu entsorgen.

Hinweis: Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung dieser Abfälle.


Zuständig:

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt


Ablauf:

Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen. Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien, bei denen eine preisgünstige Selbstanlieferung von Sperrmüll möglich ist. Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine für Sperrmüll oder die Abholung vor Ort beschrieben sind.


Kosten:

Es gibt keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird von den kommunalen Volksvertretungen (Gemeinderat oder Kreistag) durch Satzung festgelegt. Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage:

die jeweilige örtliche Satzung

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