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Präqualifikationsverfahren

Im Bereich der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen können Unternehmen zum Nachweis der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit an einem Präqualifikationsverfahren teilnehmen.

Das Präqualifikationsverfahren ist eine auftragsunabhängige Prüfung. Nachdem Sie erfolgreich am Präqualifikationsverfahren teilgenommen haben, können Sie durch die Nennung der Nummer, unter welcher die Präqualifikation Ihres Unternehmens in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgt ist, im Angebotsschreiben Ihre Qualifikation nachweisen. Das Präqualifikationsverzeichnis ist allgemein zugänglich; öffentliche Auftraggeber können in diesem elektronischen Verzeichnis auch die der Präqualifikation zugrunde liegenden Nachweise einsehen. Der Nachweis über die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis kann auch durch Vorlage des entsprechenden Zertifikats geführt werden.


Zuständig:

die durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung anerkannten Präqualifizierungsstellen

Hinweis: Auf den Internetseiten des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. finden Sie eine Liste der anerkannten Präqualifizierungsstellen.


Ablauf:

Bei den für die Durchführung des Präqualifikationsverfahrens zuständigen Stellen (Präqualifizierungsstellen) erhalten Sie das Antragsformular, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen dort einreichen müssen.

Nach Eingang Ihres Antrags prüft die von Ihnen ausgewählte Präqualifizierungsstelle Ihre Unterlagen und fordert Sie gegebenenfalls auf, noch fehlende Unterlagen nachzureichen.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Präqualifikation, werden Ihre Daten an den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. übermittelt und in das Präqualifikationsverzeichnis eingetragen.

Als Nachweis der Präqualifikation erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Zertifikat.


Unterlagen:

  • Angaben und Erklärungen, durch die Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)
  • Referenzen früherer Auftraggeber

Hinweis: Welche Eigenerklärungen Sie abgeben müssen, entnehmen Sie Ihrem Antragsformular.


Kosten:

Die Kosten des Präqualifikationsverfahrens erfahren Sie direkt bei den fünf Präqualifizierungsstellen.


Rechtsgrundlage:

§ 6 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)

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