HomeImpressumKontaktenglishfrançaise



GemeindeRathausBürgerinfoWirtschaft

Unbenanntes Dokument

Ausschreibungen Aktuell
Rathaus Aktuell
Kontakt & Sprechzeiten
Mitarbeiter
Bürger-Service
Lebenslagen
Fundbüro
Mängelmeldungen
Behördenadressen
Archiv

Zur Barrierefreien Version

» Bürger-Service


 


Amtsärztliche Untersuchung

Sie können aus gesetzlichen Gründen zu einer amtsärztlichen Untersuchung verpflichtet werden. Anlässe für amtsärztliche Untersuchungen können unter anderem sein:

  • Einstellungsuntersuchung von Arbeitern, Angestellten oder Beamten
  • Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für bestimmte Berufe (z.B. Fahrlehrer, Rettungssanitäter)
  • Überprüfung der Arbeitsfähigkeit
  • Überprüfung der Eignung zur Adoption
  • Feststellung der Reisefähigkeit
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch
  • Feststellung von Haft-, Verhandlungs- und Schuldfähigkeit
Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Verbeamtung auf Lebenszeit
  • Überprüfung der Dienstfähigkeit (Auftrag einer Behörde)
  • Bestätigung der Kurnotwendigkeit für Beamte
Untersuchungen im Auftrag von Gerichten/Gerichtsärztlicher Dienst
  • Verhandlungsfähigkeit
  • Haftfähigkeit
  • Testierfähigkeit
  • Betreuungsgutachten
  • Geschäftsfähigkeit
  • Unterbringungsbedürftigkeit
Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde
  • Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Taxi/Omnibus)
    • bei Omnibusfahrern: bis 50 Jahre
    • bei Taxifahrern: bis 60 Jahre
      Zusätzlich ist immer eine augenfachärztliche Untersuchung notwendig.
  • bei verkehrsauffälligen Probanden
    Verdacht auf eingeschränkte Verkehrseignung, Verdacht auf Suchtmittelgebrauch oder sonstigen psychischen Störungen
  • vorzeitige Führerscheinerteilung: Klasse L, Klasse B
  • Führerscheinwiedererteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis
Untersuchungen für Sozial- und Jugendämter
  • Überprüfung der Arbeitsfähigkeit
  • Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung
  • Notwendigkeit von Hilfsmitteln
  • Landesblindenhilfe
  • Eingliederungshilfe
Andere Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes
  • Prüfungsrücktritte
  • Reisefähigkeit von Asylbewerbern
  • Schülereinzelbeförderung
  • Sportbefreiung für die Schule
  • Bescheinigungen für das Finanzamt


Zuständig:

das Gesundheitsamt

Gesundheitsamt ist,

  • wenn Sie in Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
  • ansonsten: das Landratsamt


Voraussetzung:

Die Behörde oder Einrichtung, die die Untersuchung in Auftrag gibt, muss einen schriftlichen Auftrag erteilen.


Ablauf:

Vor der Untersuchung müssen Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle vereinbaren. Die Untersuchung wird zum vereinbarten Termin durchgeführt.

Der Amtsarzt befragt Sie zu Ihrer bisherigen Gesundheitsgeschichte und zu eventuellen aktuellen Beschwerden. Darauf folgt eine ärztliche Untersuchung, um den aktuellen körperlichen Zustand zu erheben. Dazu gehört meist auch ein Seh- und Hörtest, eine Blutentnahme und eine Urinprobe.

Wenn notwendig, kann der Amtsarzt auch weitere Untersuchungen durch Fachärzte veranlassen.

Der Auftraggeber erhält eine Stellungnahme, ein Gesundheitszeugnis oder – wenn nötig – ein ausführliches Gutachten.

Hinweis: Unter Umständen kann die amtsärztliche Untersuchung auch als Hausbesuch durchgeführt werden.


Unterlagen:

  • Personalausweis
  • ärztliche Unterlagen (wenn vorhanden)
  • schriftlicher Untersuchungsauftrag (falls er noch nicht beim Gesundheitsamt vorliegt)
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Tipp: Erkundigen Sie sich bereits bei der Terminvereinbarung, ob weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden.


Kosten:

Je nach Untersuchungsanlass fallen unterschiedliche Gebühren für die Untersuchung an.

Bitte erkundigen Sie sich bereits bei der Terminvereinbarung über entstehende Kosten.


Rechtsgrundlage:

Zurück
 
 

© 2013 Gemeinde Gomaringen
Made by cm city media GmbH
 

Information

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.


www.service-bw.de

Information

Gemeinde Gomaringen
Rathausstraße 4
72810 Gomaringen
07072/91550
07072/9155-40
info@gomaringen.de

Öffnungszeiten

- Rathausstraße 4 -

Montag, Dienstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen.
Donnerstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

- Rathausstraße 3 -

Montag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 18.30 Uhr
durchgehend
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bankverbindungen

KSK Tübingen:
300 078
BLZ 641 500 20
VR-Bank Steinlach-Wiesaz-Härten
8001
BLZ 640 618 54
Volksbank Reutlingen
110 151 003
BLZ 640 901 00
Postgiro Stgt.
99 98 - 704
BLZ 600 100 70

Mitarbeiter

Hier kommen Sie direkt zu den einzelnen Ansprechpartnern.

Zur Rubrik

 

Gemeinde Gomaringen • Rathausstraße 4 • 72810 Gomaringen • 07072/9155-0 • 07072/9155-40 • info@gomaringen.de