HomeImpressumKontaktenglishfrançaise



GemeindeRathausBürgerinfoWirtschaft

Unbenanntes Dokument

Ausschreibungen Aktuell
Rathaus Aktuell
Kontakt & Sprechzeiten
Mitarbeiter
Bürger-Service
Lebenslagen
Fundbüro
Mängelmeldungen
Behördenadressen
Archiv

Zur Barrierefreien Version

» Bürger-Service


 


Ersatz der Aufwendungen für eine Betreuung beantragen

Wenn Sie einen Menschen ehrenamtlich betreuen, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen. Sie können einen Vorschuss verlangen. Das Betreuungsgericht setzt den Aufwendungsersatz auf Ihren Antrag hin fest.

Achtung: Ist die betreute Person mittellos, so können Sie Ersatz von der Landeskasse verlangen.

Hinweis: Bei ausreichendem Vermögen des betreuten Menschen kann die ehrenamtliche Betreuung auch die Vermögenssorge umfassen. In diesem Fall können Sie den Aufwendungsersatz direkt aus dem Vermögen entnehmen.

  • Zu den notwendigen Aufwendungen gehören beispielsweise
  • Fahrtkosten
  • Parkgebühren
  • Portokosten
  • Telefongebühren
  • Fotokopiekosten

Sie können die Aufwendungen einzeln oder über eine pauschale Aufwandsentschädigung von 323 Euro pro Jahr abrechnen. Die pauschale Aufwandsentschädigung wird unabhängig von Ihren tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Bei Einzelabrechnung müssen Sie die Aufwendungen belegen.

Hinweis: Wenn Sie innerhalb Ihrer Familie eine Vormundschaft führen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Aufwendungsersatz.

Einzelne Ersatzansprüche müssen Sie spätestens 15 Monate nach ihrer Entstehung beim Betreuungsgericht geltend machen. Pauschale Aufwandsentschädigungen müssen Sie spätestens drei Monate nach Ablauf des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, verlangen.

Hinweis: Das Gericht kann andere Fristen bestimmen.


Zuständig:

Betreuungsgericht, in dessen Bezirk sich die betreute Person gewöhnlich aufhält

Hinweis: Im badischen Rechtsgebiet nimmt das Betreuungsgericht (Amtsgericht) sämtliche Aufgaben des Betreuungsrechts wahr. Im württembergischen Rechtsgebiet ist das Notariat zuständig.


Ablauf:

Den Antrag stellen Sie formlos bei der zuständigen Stelle. Beantragen Sie keinen pauschalen Aufwendungsersatz, müssen Sie die Aufstellung der Aufwendungen dem Betreuungsgericht schriftlich vorlegen.

Dieses setzt die Höhe des auszuzahlenden Betrags fest.


Unterlagen:

Aufstellung der Aufwendungen (mit Belegen)


Kosten:

keine


Sonstiges:

Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerinnen werden eingesetzt, wenn eine ehrenamtliche Betreuung nicht möglich ist. Sie haben einen Anspruch auf Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz. Die Vergütung deckt auch entstandene Aufwendungen und anfallende Umsatzsteuer ab.

Hinweis: Eine ehrenamtliche Betreuung wird nur dann vergütet, wenn der Umfang, die Schwierigkeit und die Bedeutung der Betreuung es rechtfertigen. Der betreute Mensch darf nicht mittellos sein.

Tipp: Der Betreuer oder die Betreuerin muss für schuldhafte Pflichtverletzungen der betreuten Person einstehen. Als Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin sollten Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen hat das Land eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Näheres über diese Versicherung erfahren Sie beim Betreuungsgericht.

 


Rechtsgrundlage:

§ 1908 i Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Anwendbarkeit der Vorschriften über den Vormund)

§ 1835 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Aufwendungsersatz)

§ 1835 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Aufwandsentschädigung)

Zurück
 
 

© 2013 Gemeinde Gomaringen
Made by cm city media GmbH
 

Information

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.


www.service-bw.de

Information

Gemeinde Gomaringen
Rathausstraße 4
72810 Gomaringen
07072/91550
07072/9155-40
info@gomaringen.de

Öffnungszeiten

- Rathausstraße 4 -

Montag, Dienstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen.
Donnerstag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

- Rathausstraße 3 -

Montag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch:
ganztägig geschlossen
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 18.30 Uhr
durchgehend
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bankverbindungen

KSK Tübingen:
300 078
BLZ 641 500 20
VR-Bank Steinlach-Wiesaz-Härten
8001
BLZ 640 618 54
Volksbank Reutlingen
110 151 003
BLZ 640 901 00
Postgiro Stgt.
99 98 - 704
BLZ 600 100 70

Mitarbeiter

Hier kommen Sie direkt zu den einzelnen Ansprechpartnern.

Zur Rubrik

 

Gemeinde Gomaringen • Rathausstraße 4 • 72810 Gomaringen • 07072/9155-0 • 07072/9155-40 • info@gomaringen.de