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Namensänderung im Führerschein

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihren Führerschein nicht neu ausstellen lassen. Sie können also Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen müssen.

Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen. Wünschen Sie eine Namensänderung im Führerschein, wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen (Kartenführerscheine sind im Gegensatz zu den früher üblichen Führerscheinen im Scheckkartenformat).


Zuständig:

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • für in einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für in einen Landkreis wohnen: das Landratsamt


Ablauf:

Wenn Sie einen neuen Führerschein wünschen, gehen Sie zu der zuständigen Behörde und stellen dort den Antrag. Da Sie eine Unterschrift leisten müssen, können Sie sich hierbei nicht vertreten lassen.

Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald der Führerschein bei Ihrer Behörde vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Die Abholung des neuen Führerscheins ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Der Bevollmächtigte muss eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, Ihren Reisepass oder Personalausweis und seinen eigenen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Gegen Zahlung einer Extragebühr gibt es die Möglichkeit einer Eilbestellung, wodurch sich die Wartezeit auf den neuen Führerschein reduziert. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Hinweis: Vereinzelt gibt es bereits Behörden, bei denen eine Antragstellung auch elektronisch möglich ist. Die notwendige Unterschrift wird dann bei der Abholung geleistet. Ob Ihre Stadt oder Ihr Landratsamt diesen Service anbietet, erfahren Sie dort.


Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich
    • beglaubigte Abschrift der Eheurkunde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich
    • Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist
  • wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist, zusätzlich:
    • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte "Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde


Kosten:

  • Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (für Besitzer des alten grauen oder rosafarbenen Führerscheins): 24 Euro
  • Führerscheintausch bei Datenänderung (für Inhaber eines Kartenführerscheins): 8,70 Euro


Rechtsgrundlage:

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