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Barrierefreie
Informationstechnik
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Am 24.02.2002 trat die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) in Kraft. Diese verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt, neue Seiten gleich barrierefrei zu gestalten und vorhandene Angebote bis spätestens Ende 2005 zugänglich zu machen. Die Verordnung gilt zunächst nur für die Behörden des Bundes.
Die Kommune hat bei der Realisierung von gomaringen.de deshalb besonders Wert darauf gelegt, dass die Webseiten jeder lesen und bedienen kann. Damit haben auch insbesondere blinde und sehbehinderte Websurfer Zugang zu den Seiten.