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Am 24.02.2002 trat die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
in Kraft. Diese verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt, neue Seiten
gleich barrierefrei zu gestalten und vorhandene Angebote bis spätestens
Ende 2005 zugänglich zu machen. Die Verordnung gilt zunächst nur
für die Behörden des Bundes.
Die Kommune hat bei der Realisierung von
gomaringen.de deshalb besonders Wert darauf gelegt, dass die Webseiten jeder
lesen und bedienen kann. Damit haben
auch insbesondere blinde und sehbehinderte Websurfer Zugang zu den Seiten.
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